Die deutschen Behörden stellen strenge Anforderungen an die Verarbeitung ausländischer Dokumente bzw. an die Übersetzungen der offiziellen Urkunden aus den GUS-Staaten. In den Ländern der ehemaligen Sowjetunion werden die Übersetzungen von einem Übersetzer übersetzt und durch einen Notar beglaubigt, der im Grunde nur die Echtheit der Unterschrift eines beliebigen Übersetzers beglaubigt und nicht die Richtigkeit der Übersetzung. Daher wird es nicht funktionieren, die Urkunden in Russland übersetzen bzw. bei einem russischen Notar beglaubigen zu lassen und diese später den deutschen Behörden vorzulegen. Eine solche Übersetzung wird nicht akzeptiert. Die Übersetzung in Deutschland muss von einem für gerichtliche Zwecke öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Übersetzer für Russisch oder die jeweilige Sprache angefertigt werden. Somit steht Ihnen für solche Angelegenheiten in Deutschland ein beeidigter Übersetzer zur Hilfe. Er kennt Anforderungen der deutschen Behörden zu beglaubigten Übersetzungen und fertigt diese nach den geltenden ISO-Normen an. Er erledigt für Sie die ganze Arbeit und Sie vermeiden Verzögerungen bei der Verarbeitung von Dokumenten seitens der Behörden.
Wann wird eine beglaubigte Übersetzung vom Russischen ins Deutsche benötigt?
• bei der Anmeldung der Eheschließung
• bei der Anerkennung der Dauer der Berufstätigkeit im Ausland
• bei der Anerkennung eines Diploms über die Bildung aus den Ländern der ehemaligen Sowjetunion
• bei der Beantragung eines Aufenthaltserlaubnis in Deutschland
• bei der Einbürgerung usw.
Am häufigsten wird in unserem Übersetzungsbüro für Russisch in München eine beglaubigte Übersetzung folgender Urkunden bestellt: Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde, Geburtsurkunde, Sterbeurkunde, Bescheinigung über die Änderung des Vor- und Nachnamens, russische und deutsche Pässe, Personalausweise, Zeugnisse, Diplome und vieles mehr.