Sie kommen nach Deutschland, um einen Vertrag zu unterschreiben oder Ihr Geschäftspartner kommt nach München zum Erfahrungsaustausch oder Werkbesichtigung aus den Ländern der ehemaligen Sowjetunion und spricht Russisch?
Es kann selbst in Situationen wie Einkaufen oder Stadtführungen nicht auf Sprachkenntnisse verzichtet werden, umso wichtiger ist eine einwandfreie Verständigung während der offiziellen Veranstaltungen und bedeutenden Ereignissen notwendig.
Ein Dolmetscher in Deutschland wird dazu beitragen, die Sprachbarriere zu überwinden und Ihren Aufenthalt im Land möglichst angenehm zu gestalten.
Dabei ist die Erfahrung in der Verwendung der jeweiligen Arbeitssprachen und Kenntnis über die Kultur und Mentalität der beiden Länder sehr wichtig. Selbstverständlich ist auch die fachliche Kompetenz von großer Bedeutung.
Büro für Dolmetscherdienste Olga Pasichniuk bietet Ihnen einen verantwortungsbewussten und professionellen Ansatz, der Ihnen Sicherheit und Vertrauen bei der bevorstehenden Veranstaltung garantiert.
Langjährige Erfahrung in der sprachlichen Betreuung von Groß- und Kleinveranstaltungen in München und Großraum München, sowie im Ausland in Kiew, Moskau und vielen anderen Städten, sorgen für professionelle Dolmetschleistungen und eine gut koordinierte Zusammenarbeit. Meine Arbeitssprachen sind Russisch und Deutsch und zu den Fachgebieten zählen Technik, Wirtschaft, Recht und Medizin.
Die Dolmetschkosten hängen von einer Reihe der Faktoren ab (Projektdauer, Art der Übersetzung, Schwierigkeitsgrad, Ort, Veranstaltungsformat) und werden für jeden Auftrag individuell unter Berücksichtigung aller Kundenwünsche berechnet.
Wenn Sie die Kosten für Dolmetschleistungen erfahren möchten, hinterlassen Sie eine Anfrage auf unserer Website oder rufen Sie einfach an. Die Kosten für Dolmetschen werden pro Stunde (bei langfristigen Projekten pro Tag) auf der Grundlage der oben genannten Parameter und der erforderlichen Qualifikationen ermittelt und vereinbart.
In der Regel richten sich die Kosten für Dolmetschleistungen nach dem Justizvergütungs-und -entschädigungsgesetz JVEG.
Zum Thema Preise für schriftliche Übersetzungen und andere häufige Fragen sehen Sie bitte den Abschnitt Fragen und Antworten .